Hausordnung

Wir lernen miteinander

Die Hausordnung legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen du in unserer Schulgemeinschaft leben und arbeiten wirst. Sehr wichtig ist dabei der Respekt vor allen Personen, vor Mitschülern, Lehrern, Schulleitern, Erziehern oder Hauspersonal sowie vor dem Lebensraum mit Gebäude, Mobiliar und Schulhof. Die Hausordnung zeigt dir ebenfalls, wie dein Tag an der Schule gestaltet und zeitlich geplant ist.

Wir wünschen, dass du dich positiv für ein gutes Zusammenleben einsetzen und Verantwortung für dich selbst und für das Leben in der Gemeinschaft übernehmen wirst.

1. Tagesablauf

Schulbeginn ist morgens um 8:20 Uhr und nachmittags um 13:30 Uhr.

Die Mittagspause beginnt um 12:30 Uhr und endet um 13:30 Uhr.

Jeder Stundenwechsel wird durch ein Gongzeichen angegeben.

Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, bist du jeweils vor 8:20 Uhr und vor 13:30 Uhr vor deinem Klassenraum.

Die Vormittagspause beginnt um 10:40 Uhr und endet um 10:55 Uhr. Falls nicht anders mitgeteilt, gehst du während dieser Zeit nach draußen, bleibst aber auf dem Schulgelände.

Unterrichtsfreie Stunden, die im Stundenplan vorgesehen sind, werden im Studiersaal als Lernstunden genutzt. Du gehst ohne Aufforderung zum Studiersaal (siehe Punkt 4 der Hausordnung – Studiersaal). Schüler der dritten Stufe dürfen diese Zeit in ihrem Arbeitsraum 04/05 verbringen. Schüler des 6. oder 7. Jahres, deren Studium in die 8. Stunde, bzw. mittwochs in die 5. Stunde fällt, dürfen vorzeitig nach Hause gehen.

2. Positive Arbeitsmethode

Während der Unterrichtszeiten muss eine Arbeitsatmosphäre herrschen, die es jedem ermöglichet, den größten Lernerwerb aus den Erklärungen der Lehrer zu ziehen.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du bist zeitig im Klassenraum und hältst dich nicht unnötig in den Fluren auf.
  • Sobald die Lehrperson die Klasse betritt, begibst du dich an deinen Platz, legst Jacke, Mantel und Kopfbedeckung ab und folgst den Anweisungen der Lehrer.
  • Deine Unterrichts- und Arbeitsunterlagen führst du stets mit Sorgfalt. Arbeiten wie Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Vorbereitungen usw. gibst du zum festgelegten Termin ab.
  • Essen und Trinken sind während des Unterrichts untersagt. Das Trinken von Wasser ist am Anfang und am Ende der Unterrichtsstunde erlaubt.
  • Das Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit verboten.
  • Am Ende einer jeden Unterrichtsstunde stellst du deinen Stuhl an seinen Platz zurück und wirfst den Abfall in den Mülleimer.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde wird die Klassenordnung turnusgemäß erledigt.
  • Dein Tagebuch nutzt du als Arbeitsinstrument. Es soll dir helfen, deine Arbeit im Laufe der Woche zu planen.
  • Unterlagen kannst du in der Mediothek kopieren. Kopien kannst du gegen Barzahlung ebenfalls im Sekretariat der Schulverwaltung (Villa) anfragen, dies in der Vormittagspause, mittags ab 13 Uhr oder bei Schulschluss zwischen 16:00 und 16:30 Uhr.

Die Fachlehrer der praktischen Unterrichte legen die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen fest, die für ihren Unterricht gelten, und teilen diese den Schülern mit. Vorab festgelegt sind folgende Richtlinien:

  • Kochen/Laborarbeiten/Nähen: Du bindest dein langes Haar zusammen.
  • Hygiene/EDV/Foto/Daktylo/Nähen/Textverarbeitung/Technisches Zeichnen/Handwerkliche Arbeiten: Du pflegst deine Fingernägel und trägst sie kurzgeschnitten (max. Fingerkuppe).
  • Sport:

Du pflegst deine Fingernägel und trägst sie kurzgeschnitten (max. Fingerkuppe).

Du bindest dein langes Haar zusammen.

Du trägst geschnürte Sportschuhe ohne Absatz, keine Sneakers (Converse, …) oder andere Straßenschuhe.

Du trägst T-Shirt und Sporthose.

Du trägst keinen Schmuck.

Du trägst keinen Piercingschmuck während des Sportunterrichts, da die Verletzungsgefahr zu groß ist.

Du darfst keinen Kaugummi kauen.

Der Sportunterricht gehört zu den Pflichtfächern. Eine Nichtteilnahme entspricht einer Nachteilsausgleichsmaßnahme und muss persönlich mit dem Sportlehrer besprochen werden.

Bei Nichtteilnahme muss ein ärztliches Attest vorliegen. Ein Entschuldigungsschreiben deiner Eltern ist für zwei Unterrichtsstunden pro Semester erlaubt. Liegt ein ärztliches Attest für eine Dauer von mehr als sechs Wochen vor, müssen die Schüler des 3. – 7. Jahres während den Sportstunden eine Arbeit im Studiersaal schreiben.

Der Klassenrat entscheidet über die Folge einer Nichtteilnahme am Unterricht, die auch die Form einer Nachprüfung mit dem Nachweis einer gewissen sportlichen Tätigkeit annehmen kann.

Unabhängig von deiner religiösen oder philosophischen Überzeugung nimmst du an allen vorgesehenen Unterrichten, Aktivitäten und Praktika teil.

3. Benehmen außerhalb der Klassenräume

An unserer Schule soll sich jeder angenommen und respektiert fühlen. Dies gilt für dich und für alle, denen du im Schulleben begegnest.

Beachte daher immer und überall folgende Richtlinien:

  • Du sprichst mit jedem höflich und respektvoll.
  • Du folgst den Anweisungen. Fragen dazu stellst du höflich und ruhig.
  • Du bist allen gegenüber hilfsbereit und zuvorkommend, sei es in der Schule, in der Stadt, auf dem Schulweg, im Schulbus oder während außerschulischer Aktivitäten.
  • Du verletzt oder hänselst niemanden aufgrund seiner schulischen Leistungen, seiner Kleidung, seiner Religion oder sonstiger Gründe. Andere respektieren dich, wenn auch du sie respektierst.
  • Fehlverhalten, aggressives Verhalten und mutwillige Körperverletzung werden bestraft und sollen zu klärenden Gesprächen und zu persönlichen Überlegungen führen, die dein Verhalten positiv verändern.
  • Du achtest darauf, dass im Treppenhaus und in Fluren ein reibungsloser Durchgang ohne Stoßen und Drängen möglich ist. Hierfür gehst du immer entlang der rechten Seite der Flure und Treppen.
  • Du stellst deine Schultasche so ab, dass sie niemandem zum Stolperstein wird.
  • Wenn du beim Stundenwechsel in einen neuen Raum musst, betrittst du diesen erst dann, wenn Lehrer und Schüler der vorhergehenden Stunde ihn verlassen haben.

Es ist wichtig, dass du auf Ordnung und Sauberkeit achtest, sei es auf den Schulhöfen, in den Toiletten, den Fluren, dem Treppenhaus oder in den Klassenräumen.

  • Du respektierst die Arbeit des Hauspersonals.
  • Der Umwelt zuliebe entsorgst du Getränkedosen, Plastikflaschen, Tetrapack und Restmüll in den entsprechenden Müllbehältern auf dem Schulhof.
  • Müll kannst du vermeiden, wenn du dein Picknick und deine Getränke in wiederverwendbaren Dosen und Flaschen mitbringst.
  • Du darfst weder flüssigen Tippex noch wasserfeste Filzstifte dabeihaben. Das Beschriften der Pulte, Stühle, Wände oder Heizkörper ist verboten wird mit der Zahlung des angerichteten Schadens geahndet.
  • Wer Kaugummi an Mobiliar klebt, muss am Mittwochnachmittag Sozialarbeit in der Schule leisten.

4. Arbeiten im Studiersaal

Der Studiersaal bietet jedem Schüler die Möglichkeit, in Freistunden seiner Arbeit nachzugehen und seine Aufgaben zu erledigen. Es herrscht eine ruhige und stille Arbeitsatmosphäre, in der jeder lernen oder Schularbeiten schreiben kann.

Du respektierst die erforderliche Stille und folgende Regeln:

  • Wenn die Schülerzahl es ermöglicht, sitzt an jedem Pult nur ein Schüler
  • Mit Erlaubnis des Erziehers darfst du zur Mediothek gehen oder mit einem anderen Schüler arbeiten.
  • Du darfst weder essen noch Kaugummi kauen.

5. Mittagspause

Die Mittagspause ist der Moment, in dem der Schüler ein warmes Mittagessen im Schulrestaurant zu sich nehmen oder sein Picknick essen darf. In dieser längeren Pause ist auch das Trinken sehr wichtig, um die Konzentration zu behalten.

Während dieser Pause haben die Schüler ebenfalls die Gelegenheit, entweder nach Hause essen zu gehen oder an bestimmten Tagen Stadtausgang zu haben.

5.1      Essen und Trinken in der Schule

Im Schulrestaurant bieten wir Schülern ein warmes Mittagessen an. Du meldest dich vor Donnerstag 16:00 Uhr per Anmeldezettel in Büro 10 für die folgende Woche an.

Die Schüler, die ein selbstgebrachtes Picknick zu sich nehmen wollen, sind auf den Schulhöfen oder gehen zu den ihn zugewiesenen Klassen:

  • Die Schüler der 1. Stufe begeben sich zum Studiersaal, wo sie ihre Brote oder auch eine Suppe essen, sich unterhalten und die Mittagszeit mit Tischspielen bis 13:10 Uhr verbringen dürfen. Danach gehen sie zum Schulhof, damit der Ordnungsdienst den Raum für die nächste Unterrichtsstunde vorbereiten kann.
  • Die Schüler der 2. und 3. Stufe essen in den Klassenräumen, die ihnen zu Beginn des Schuljahres zugewiesen wurden. Jeder achtet dort auf das Mobiliar und entsorgt seinen Abfall nach Vorschrift. Schüler übernehmen auch hier ab 13:10 Uhr einen Ordnungsdienst. Den Schülern des 3. und 4. Jahres wird der Dienstplan frühzeitig mitgeteilt.
  • Während der Mittagspause ist es in gewissen Fluren ruhig, damit Lehrer oder Schüler in Klassenräumen arbeiten können.

5.2      Stadtausgang

Wenn du die Mittagszeit in der Schule verbringst, darfst du im Studiersaal, in einer zugewiesenen Klasse oder auf dem Schulhof bleiben.

Gemäß den Bestimmungen der Mediothek ist diese an bestimmten Tagen während der Mittagszeit geöffnet.

Im Studiersaal kannst du Gesellschaftsspiele ausleihen.

Je nach Jahrgang können die Eltern folgende Stadtgänge erlauben:

  1. Jahr: 3. Dienstag und 1.+ 2. Freitag im Monat
  2. Jahr: jeden Dienstag
  3. Jahr: jeden Dienstag + Donnerstag
  4. Jahr: jeden Tag
  5. – 7. Jahr: jeden Tag

Schüler dürfen dann in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:25 Uhr das Schulgelände verlassen.

Interne Schüler, die normalerweise im Schulrestaurant essen, dürfen mit schriftlicher Erlaubnis das Schulgelände an den Stadtausgangstagen bereits um 12.30 Uhr verlassen. Morgens melden sie sich vom Mittagessen ab.

Externe Schüler dürfen mit Erlaubnis der Eltern, jeden Tag nach Hause essen gehen.

Schüler der Jahre 1 bis 4 erhalten eine Stadtausgangskarte, die sie dem Erzieher beim Verlassen des Schulhofes vorzeigen.

Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder während diesen Ausgängen.  Schulleitung und Erzieher

  • erwarten trotzdem, dass du die Möglichkeit des Stadtausgangs vernünftig nutzt und dich auch dort fremden Personen gegenüber korrekt verhältst.
  • verbieten allen Schülern unter 16 Jahren das Betreten von Wirtshäusern und den dazugehörenden Terrassen.
  • achten auf pünktliche Rückkehr um 13.25 Uhr.

Wer gegen die Regelung verstößt, verbringt vorübergehend die Mittagspausen unter Aufsicht im Studiersaal.

5.3.     Schüler, die mit dem Auto zur Schule kommen, sind nur auf dem direktesten Weg zur Schule oder nach Hause versichert.   Die Schulleitung macht darauf aufmerksam, dass die Schulversicherung sonstige Fahrten während Pausen, zum Sportzentrum, zum Internat …. nicht versichert. Sie empfiehlt von daher, niemals Mitschüler ohne das Einverständnis deren Eltern mitzunehmen.

6. Zugang zum Schulgebäude

Nur den Schülern der MG und dem Personal der Schule ist der Zugang zum Schulgelände und -gebäude erlaubt.

Eltern wenden sich bitte an die Schulleitung, an das Verwaltungspersonal in der Villa oder an die Erzieher.

Anderen Personen ist der Aufenthalt in der Schule nur auf Anfrage gestattet.

7. An- und Abwesenheiten

Während Freistunden arbeitest du in der Schule, selbst dann, wenn du in St. Vith wohnst.

  • Falls eine besondere Anfrage der Eltern vorliegt oder du für den Unterricht Informationen in der Stadt einholen musst, wendest du dich an die Schulleitung oder die Erzieher.
  • Wir bitten dich und deine Eltern, Termine beim Arzt möglichst außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.
  • Unterrichte in der Fahrschule oder der Musikschule legst du außerhalb der Unterrichtszeit oder in Freistunden. Besondere Abwesenheiten während Freistunden musst du der Schulleitung oder den Erziehern vorher mit einem Schreiben deiner Eltern mitteilen.
  • Bei deiner Rückkehr meldest du dich wieder bei den Erziehern in Büro 10 anwesend. Sollte der Erzieher in Büro 10 abwesend sein, meldest du dich bitte im Studiersaal an.

Du bist verpflichtet, allen Unterrichten und schulischen Aktivitäten beizuwohnen. Jedes Fernbleiben oder Zuspätkommen musst du der Schule mitteilen und schriftlich von deinen Eltern begründen lassen. Die Gründe können verschieden sein: Krankheit, ärztliche Untersuchungen, besondere Ereignisse in der Familie, verpasster Schulbus, usw.

Fahrunterrichte, Fahrprüfungen und das Nachschreiben von Tests organisierst du nicht während Unterrichtsstunden, auch nicht während der Sportstunde.

Beachte folgende Richtlinien im Falle einer Abwesenheit:

  • Falls du verspätet in der Schule eintriffst, gehst du erst zum Erzieher in Büro 10. Dort gibst du die schriftliche Erklärung deines Erziehungsberechtigten ab.
  • Wenn du wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund abwesend bleibst, sollen deine Eltern die Schule noch am selben Tag benachrichtigen. Beim nächsten Schulbesuch bringst du die schriftliche Erklärung mit. Vordrucke dieser Abwesenheitskarten finden deine Eltern im Tagebuch.
  • Ein Fernbleiben von mehr als 2 Tagen muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
  • Abwesenheiten an Tagen, an denen Prüfungen oder Bilanzen geschrieben werden, an denen Facharbeiten verteidigt werden oder besondere Sportleistungen getestet werden, müssen durch ein ärztliches Attest begründet sein.
  • Abwesenheiten während des Praktikums müssen ab dem ersten Krankheitstag durch ein ärztliches Attest begründet sein.
  • Nach einer Abwesenheit musst du dich mit deinen Lehrern in Verbindung setzen, um deine Unterrichtsunterlagen in Ordnung zu bringen und die Termine von Arbeiten, Tests oder Vorträgen neu festzulegen. Wenn du Schüler des 4. – 7. Jahres bist, musst du verpasste Tests dienstags oder donnerstags um 16:00 Uhr nachschreiben. Du sprichst den Termin mit dem Fachlehrer ab.
  • Deine Eltern dürfen höchstens 20 halbe Tage (bzw. 10 ganze Tage) schriftlich entschuldigen (ärztlich belegte Abwesenheiten zählen nicht mit). Überschreitest du dieses Maximum, müssen die Schulleiter die Schulinspektion darüber informieren, dass du deiner Schulpflicht nicht nachkommst.
  • Wir erwarten, dass private Reisen nur während Schulferien festgelegt wird.
  • Klassenfahrten oder andere außerschulische Aktivitäten sind ein wichtiger Teil des „Lehrens und Lernens“. Wir wünschen daher, dass alle Schüler teilnehmen. Bei Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bemühen wir uns um die Erstattung von vorausgezahlten Eintrittsgeldern oder Kosten.
  • Praktika sind ein wichtiger Teil der Ausbildung in den Befähigungsklassen. Der Klassenrat wird vor einem Praktikum darüber entscheiden, ob deine schulische Vorbereitung, deine gesundheitliche oder moralische Situation ein Einstieg in dieses Praktikum erlaubt.  Das Praktikum wird ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.  Angesichts der Unterrichtspflicht wirst du diese Zeit in der Schule verbringen, wo wir ein persönliches Programm für dich vorbereiten werden.

8. Prüfungsordnung

Im Dezember und im Juni sind mehrere Tage für schriftliche und mündliche Prüfungen vorgesehen. An Prüfungstagen gilt folgende Regelung:

  • Damit du dich gut vorbereiten kannst, ist der Nachmittag vor jedem Prüfungstag unterrichtsfrei.
  • Schriftliche Prüfungen beginnen um 8:20 Den Prüfungsraum darfst du nicht vor 10:40 Uhr verlassen.
  • Bei mündlichen Prüfungen musst du unbedingt die vereinbarte Zeit einhalten.
  • Falls nicht anders von den Eltern/Erziehungsberechtigten angefragt, dürfen die Schüler die Schule nach der Prüfung (ab 10:40 Uhr) verlassen.
  • Jede Abwesenheit an einem oder mehreren Prüfungstagen muss durch ein ärztliches Attest begründet sein. Der Klassenrat entscheidet dann, ob und wann Prüfungen nachgeschrieben werden.
  • Im Falle des Gebrauchs unerlaubter Hilfsmittel bei allen schriftlichen und mündlichen Arbeiten und bewerteten Aufgaben (Test, Klassenarbeit, Prüfung, Vortrag, Endarbeit, Praktikumsbericht, Buchrezension, usw.), wird diese Arbeit oder Aufgabe mit 0 bewertet.
  • Der Schüler ist verpflichtet, sein Zeugnis persönlich am Tag der Zeugnisverteilung abzuholen. Dieser Tag ist noch ein Schultag, den die Lehrer zum Gespräch über deine Leistungen und zu einer gemeinschaftsfördernden Aktivität nutzen.

9. Benutzung von Handy, MPx-Player, I-Pod, Kameras, Smartwatch

  • Die lautlose Nutzung eines Handys oder einer Smartwatch ist in den Pausen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände generell erlaubt. Während der Unterrichtszeit ist dir der Gebrauch verboten. Dazu gehört auch das Hören von Musik oder das Ablesen der Zeit. Du bewahrst deine Geräte in der Schultasche oder in einer verschlossenen Manteltasche auf. Verstößt du gegen diese Regelung, musst du dein Handy für die Dauer von fünf Schultagen abgeben. Die Dauer dieser Bestrafung steigt bei wiederholten Verstößen.
    Schüler der ersten Stufe legen zu Beginn der Unterrichtsstunde ihr Handy in der „Handybox“ ab. Die Lehrer aller anderen Klassen können dies ebenfalls verlangen.
  • Für dringende Anrufe kannst du in den Pausenzeiten das Telefon in Büro 10 nutzen. Deine Eltern selbst können dir immer eine wichtige Mitteilung über das Sekretariat der Schule zukommen lassen.
  • Das Fotografieren oder Filmen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten. Lediglich im Rahmen der Unterrichte ist es nach Absprache erlaubt.

10. Kameraüberwachung

Außerhalb der Unterrichtszeit wird das Geschehen in und um unser Schulgelände aufgezeichnet.  Vandalismus und Diebstahl sollen damit verhindert werden.  Bei Alarmeingängen kann das Geschehen in den Gebäuden per Kamera angeschaut werden und die Notwendigkeit, Polizei und Feuerwehr anzufragen, eingeschätzt werden.

11. Umgang mit Medien

Die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt in ihrem Artikel 8 den Respekt des Privatlebens vor, u.a. auch das Recht auf das eigene Bild. So lautet auch das belgische Gesetz vom 30. Juni 1994, wonach niemand das Recht hat, Bilder eines anderen ohne dessen Genehmigung öffentlich zu verbreiten.

Um dem Missbrauch im Umgang mit den Medien entgegenzuwirken, gelten folgende Regeln:

  • Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen Bilder oder Aufnahmen von Mitschülern, Lehrern oder sonstigen Personalmitgliedern unserer Schulgemeinschaft ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen und sie in ihrer Würde zu verletzen.
  • Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen den Ruf der Schulgemeinschaft oder eines Personalmitglieds zu schädigen.

Bei Zuwiderhandlungen entscheidet die Direktion über eine Disziplinarmaßnahme, die bis zu einem Schulverweis führen kann. Betroffene Personen können als Folge straf- und zivilrechtliche Verfahren in die Wege leiten und eine Klage bei der Polizei einreichen.

12. Kleidung

  • Du trägst eine saubere und korrekte Schulkleidung, keine Oberteile mit dünnen Trägern oder zu tiefem Halsausschnitt, keine bauchfreie oder unangemessen kurze Kleidung, keine Flip-Flops, keine Militärkleidung. Unterwäsche darf nicht sichtbar sein. Röcke, die nur bis zur Mitte der Oberschenkel reichen oder Shorts, musst du mit einer blickdichten Strumpfhose tragen.
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist, außer aus gesundheitlichen Gründen, unabhängig von religiösen oder philosophischen Überzeugungen, innerhalb der Schulgebäude verboten. Bei außerschulischen Aktivitäten gelten diesbezüglich die Regeln der besuchten Orte (z.B. die Hausordnung des Museums
  • Aufschriften mit extremistischem Gedankengut oder provozierenden Aussagen dulden wir nicht.
  • Markenkleidung und Markenartikel dürfen nicht die Ausgrenzung von Mitschülern, die diese nicht besitzen, zur Folge haben

13. Alkohol, Rauchen, Drogen, Energydrinks

Der Konsum von Alkohol und Energydrinks ist für alle Schüler sowohl innerhalb wie auch außerhalb des Schulgebäudes verboten.

Das Rauchen in Schulen ist seit 2006 verboten. Schüler dürfen in unseren Schulgebäuden, aber auch auf dem Schulgelände der MG weder Zigaretten noch Vapes rauchen.

Drogen sind sehr gesundheitsschädlich und führen zu Abhängigkeiten; sie verführen auch zu verbotenen und strafbaren Handlungen. Deshalb gilt folgende Regelung:

  • Wer Drogen oder Alkohol in der Schule mit sich trägt, konsumiert oder weitergibt, erhält einen Verweis, über dessen Dauer die Schulleitung entscheidet.
  • Wer Drogen in der Schule mit sich trägt oder verkauft, wird zusätzlich der Polizei gemeldet.
  • Wer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol in der Schule erscheint, muss mit einer angemessenen Strafe rechnen und wird nicht zu Praktika zugelassen.
  • In allen Fällen werden die Erziehungsberechtigten informiert und in das Folgeverfahren mit einbezogen.

14. Persönliche Gegenstände

In der Schule ist jeder selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.

  • Du sollst deshalb persönlichen Gegenstände mit deinem Namen versehen.
  • Bringe keine Wertgegenstände mit zur Schule.
  • Höhere Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände, z.B. ein Musikinstrument, kannst du zu Schulbeginn in Büro 10 hinterlegen.
  • Achte besonders auf deine Brieftasche; trage sie immer bei dir oder hinterlege sie, falls nötig in Büro 10.
  • Während der Sportstunde hinterlegst du Wertsachen, Schmuck, Geldbörsen, Handys … bei deinem Sportlehrer.
  • Verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände sind nicht durch eine Versicherung der Schule gedeckt.
  • Wenn du selbst etwas bei jemandem mit dessen Einwilligung ausgeliehen hast, gibst du es ihm zeitig und unbeschädigt zurück.
  • Wenn du Eigentum anderer entwendest, machst du dich strafbar.
  • Darüber hinaus darfst du keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Schlagringe, Schlagstöcke und andere Waffen zur Schule mitbringen.

15. Vergabe von Medikamenten

Der Schule ist es gesetzlich nicht erlaubt, kranken Schülern Medikamente, z.B. gegen Kopfschmerzen, Übelkeit, … zu verabreichen. Bei kleineren Verletzungen wird lediglich eine Wundversorgung vorgenommen. In Ausnahmefällen, z.B. Diabetes, besteht die Möglichkeit, das Medikament in der Schule zu hinterlegen.

16. Großjährige Schüler

Großjährige Schüler, deren Wohnsitz noch bei den Erziehungsberechtigten ist und deren Schulkosten noch durch die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte finanziert werden, dürfen ihre Unterlagen wie Zeugnisse, Abwesenheitsbescheinigungen usw. nur von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

17. Versicherung

Das Gebäude, das Mobiliar und alle anderen Gegenstände, die Eigentum der Schule sind, dürfen nicht beschädigt werden; mutwillig oder unfreiwillig verursachte Schäden sind nicht durch Versicherungen der Schule gedeckt.

Beschädigst du etwas mutwillig, musst du selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Schule hat für Schüler und Personal Versicherungen abgeschlossen: eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung.

Die Haftpflichtversicherung der Schule deckt körperliche und materielle Schäden, die ein Versicherter im Rahmen des Schullebens einer dritten Person gegenüber verursacht. Sie deckt nicht die Schäden, die auf dem Schulweg oder beim Stadtausgang verursacht werden; in diesem Falle ist die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig.

Du musst Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die du dritten Personen zugefügt hast, sofort im Sekretariat der Schule melden.

Die Unfallversicherung deckt die körperlichen Schäden, die dem Versicherten auf dem Schulgelände, bei schulischen Aktivitäten und auf dem direkten Schulweg (also nicht beim Stadtausgang während der Mittagspause) zustoßen.

Falls dir ein Unfall in der Schule, im Unterricht, in der Pause oder auf dem Schulweg zustößt und du verletzt bist, informierst du unmittelbar deinen Lehrer, bzw. einen Erzieher, der dir die Unterlagen besorgt, die für die Unfallversicherung erforderlich sind. Deine Eltern werden ebenfalls sofort informiert und falls erforderlich, begleitet ein Erzieher dich zum Krankenhaus.

18. Busstreik, extremer Schneefall, Eisglätte

In Situationen wie bei Busstreiks, extremem Schneefall, Eisglätte, … findet der Unterricht statt solange dir keine andere Mitteilung per Teams zugestellt wurde. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass auch bei außergewöhnlichen Situationen und Wetterbedingungen, die Schüler montags, dienstags, donnerstags und freitags bis 17:30 Uhr und mittwochs bis 16:00 Uhr beaufsichtigt werden.