Hausordnung

Wir lernen miteinander

Wer Jugendliche auf die Berufswelt vorbereitet, übernimmt neben dem Lehrauftrag einen wichtigen Erziehungsauftrag: das Lernen – das Lernen von gegenseitigem Respekt, von Regelmäßigkeit, von Verlässlichkeit.

Die Regeln unserer Hausordnung machen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit von Jugendlichen und Erziehern möglich. Wir legen Wert auf deren konsequente Einhaltung.

1. Allgemeines Verhalten

An unserer Schule soll sich jeder angenommen und respektiert fühlen. Dies gilt für dich und für alle, denen du im Schulleben begegnest.

Beachte daher immer und überall folgende Richtlinien:

  • Du sprichst mit allen höflich und respektvoll, mit den Lehrpersonen, den Erziehern, mit dem Hauspersonal und den Mitschülern.
  • Du folgst den Anweisungen deiner Vorgesetzten. Wenn du Fragen dazu hast, stellst du sie höflich und ruhig.
  • Du bist allen gegenüber hilfsbereit und zuvorkommend, sei es in der Schule, in der Stadt, auf dem Schulweg, im Schulbus oder während außerschulischer Aktivitäten.
  • Du verletzt oder hänselst niemanden aufgrund seiner schulischen Leistungen, seiner Kleidung, seiner Religion oder sonstiger Gründe.
  • Aggressives Verhalten und mutwillige Körperverletzung werden bestraft.
  • Vergiss nicht, dass andere dich umso mehr respektieren, wenn auch du sie respektierst.
  • Ein Fehlverhalten, das gerecht bestraft wird, soll zu klärenden Gesprächen und zu persönlichen Überlegungen führen, die dein Verhalten positiv verändern.

2. Tagesablauf

  • Schulbeginn ist morgens um 8:20 Uhr und nachmittags um 13:30

Die Mittagspause beginnt um 12:30 Uhr und endet um 13:30 Uhr.

Jeder Stundenwechsel wird durch ein Gongzeichen angegeben.

Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, bist du jeweils vor 8:20 Uhr und vor 13:30 Uhr vor deinem Klassenraum.

  • Die Vormittagspause beginnt um 10:40 Uhr und endet um 10:55

Falls nicht anders mitgeteilt, gehst du während dieser Zeit nach draußen, bleibst aber auf dem Schulgelände.
Aus Sicherheitsgründen darfst du dich während der Pausen nicht auf den Parkplätzen aufhalten.

  • Freie Stunden, die im Stundenplan vorgesehen sind, werden im Studiersaal als Lernstunden genutzt. Du gehst ohne Aufforderung zum Studiersaal (siehe Punkt 5 der Hausordnung).
  • Erforderliche Kopien kannst du in der Mediothek, während der Pausen von 10:40 – 10:55 Uhr oder von 13:00 – 13:30 Uhr im Sekretariat der Schulverwaltung (Villa) machen lassen. Eine weitere Möglichkeit bietet sich zwischen 16:00 – 16:30 Uhr.

3. Unterrichte

Während der Unterrichtszeiten muss eine Arbeitsatmosphäre herrschen, die es allen Schülern erlaubt, den größten Nutzen aus den Erklärungen der Lehrer zu ziehen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du bist zeitig im Klassenraum und hältst dich nicht unnötig in den Fluren auf.
  • Sobald die Lehrperson die Klasse betritt, begibst du dich an deinen Platz, legst Jacke, Mantel und Kopfbedeckung ab, legst die notwendigen Unterrichtsunterlagen und das Schulmaterial auf das Pult und folgst den Anweisungen der Lehrer.
  • Deine Unterrichts- und Arbeitsunterlagen führst du stets mit Sorgfalt. Arbeiten wie Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Vorbereitungen, … gibst du zum festgelegten Termin ab.
  • Dienstags und donnerstags um 16:00 Uhr besteht die Möglichkeit, für die Schüler des 4.-7. Jahres Tests nachzuschreiben (in Absprache mit den Lehrern).
  • Essen und Trinken sind während des Unterrichts untersagt. Trinken von Wasser am Anfang und Ende der Unterrichtsstunde ist erlaubt.
  • Das Beschriften der Pulte, Stühle, Wände oder Heizkörper,… wird mit der Zahlung des angerichteten Schadens geahndet. Du darfst weder flüssigen Tippex noch wasserfeste Filzstifte dabeihaben.
  • Am Ende einer jeden Unterrichtsstunde stellst du deinen Stuhl an seinen Platz zurück und wirfst den Abfall in den Mülleimer.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde wird die Klassenordnung turnusgemäß erledigt.
  • Das Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit verboten. Wer Kaugummi an Mobiliar klebt, muss am Mittwochnachmittag Sozialarbeit in der Schule leisten.
  • Dein Tagebuch musst du korrekt und sorgfältig führen und am Wochenende von deinen Eltern unterschreiben lassen. Vorder- und Rückseite dürfen weder beschriftet noch beklebt werden.

Die Hygiene und die Sicherheit müssen in allen Unterrichten gewährleistet sein. Die Fachlehrer bestimmen über die Maßnahmen, die für ihren Unterricht gelten, und teilen diese den Schülern mit. Aus diesen Gründen gelten unter anderem folgende Regeln:

  • Kochen/Labor/Laborarbeiten/Nähen: Du bindest dein langes Haar zusammen.
  • Hygiene/EDV/Foto/Daktylo/Nähen/Sport/Textverarbeitung/Technisches Zeichnen/Handwerkliche Arbeiten: Du pflegst deine Fingernägel und trägst sie kurzgeschnitten (max. Fingerkuppe).

4. Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände

  • Es ist wichtig, dass du auf Ordnung und Sauberkeit achtest, sei es auf den Schulhöfen, in den Toiletten, in den Fluren, im Treppenhaus oder in den Klassenräumen. Du sollst die Arbeit des Hauspersonals respektieren und ihm möglichst viel Arbeit ersparen.
  • Du achtest darauf, dass im Treppenhaus und in Fluren ein reibungsloser Durchgang ohne Stoßen und Drängen möglich ist. Hierfür gehst du immer entlang der rechten Seite der Flure und Treppen.
  • Du stellst deine Schultasche so ab, dass sie niemanden beim Gehen hindert.
  • Wenn du beim Stundenwechsel in einen neuen Raum musst, betrittst du diesen erst dann, wenn Lehrer und Schüler der vorhergehenden Stunde ihn verlassen haben.
  • Der Umwelt zuliebe entsorgst du Getränkedosen, Plastikflaschen, Tetrapack und Restmüll in den entsprechenden Müllbehältern auf dem Schulhof.
  • Müll kannst du vermeiden, wenn du dein Picknick und deine Getränke in wiederverwendbaren Dosen und Flaschen mitbringst.

5. Lernen im Studiersaal

Auch im Studiersaal muss eine Arbeitsatmosphäre herrschen, in der jeder lernen oder Schularbeiten schreiben kann.

  • Du respektierst die erforderliche Stille und folgende Regeln:
  • An jedem Pult sitzt nur ein Schüler (außer wenn es die Schülerzahl nicht mehr ermöglicht).
  • Nur mit Erlaubnis des Erziehers darfst du zur Mediothek gehen oder dich zu einem Mitschüler ans Pult setzen.
  • Du darfst weder essen noch Kaugummi kauen.
  • Mobiliar, Wände oder Türen darfst du nicht beschriften.
  • Du verlässt einen ordentlichen Arbeitsplatz, d.h. du stellst den Stuhl zurück und entsorgst Abfall von Bank und Boden.
  • Schüler des 6. oder 7. Jahres, deren Studium in die 8. Stunde, bzw. mittwochs in die 5. Stunde fällt, dürfen vorzeitig nach Hause gehen.

6. Sportunterricht

Aus Sicherheits- und Hygienegründen gilt für den Sportunterricht folgende Kleiderordnung:

  • Du trägst geschnürte Sportschuhe ohne Absatz, keine Sneakers (Converse, …) oder andere Straßenschuhe.
  • Du trägst T-Shirt und Sporthose (keine Jeans).
  • Du trägst keinen Schmuck.
  • Du trägst keinen Piercingschmuck während des Sportunterrichts, da die Verletzungsgefahr zu groß ist.
  • Du darfst keinen Kaugummi kauen.
  • Du bindest dein langes Haar zusammen.
  • Du trägst deine Fingernägel aus Hygiene- und Sicherheitsgründen kurz (max. Fingerkuppe).

Der Sportunterricht gehört zu den Pflichtfächern. Eine regelmäßige Anwesenheit ist daher selbstverständlich.

Generell muss bei Nichtteilnahme ein ärztliches Attest vorliegen. Ein Entschuldigungsschreiben deiner Eltern ist für zwei Unterrichtsstunden pro Semester erlaubt. Liegt ein ärztliches Attest für eine Dauer von mehr als sechs Wochen vor, müssen die Schüler des 3. – 7. Jahres eine Arbeit vorbereiten. Diese benotete Arbeit schreibst du während den Sportstunden im Studiersaal. Sie soll keine zusätzliche Hausaufgabenarbeit bringen.

Falls du aus einem besonderen Grund nicht am Sportunterricht teilnehmen kannst, musst du dich unbedingt persönlich bei der oder dem betreffenden Sportlehrer(in) abmelden.

Du musst mit Sanktionen rechnen (z.B. Punkteabzug, Nachsitzen, schriftliche Arbeit), wenn du diese Regeln nicht beachtest.

7. Mittagspause (12:30-13:25 Uhr)

7.1 Mittagessen

Im Esssaal bieten wir auch externen Schülern ein warmes Mittagessen an. Du meldest dich vor Donnerstag 16 Uhr per Anmeldezettel für die folgende Woche an.

Die Schüler der 1. Stufe, die nicht im Schulrestaurant essen, begeben sich zum Studiersaal, wo sie ihre Brote oder auch eine Suppe essen, sich unterhalten und die Mittagszeit mit Tischspielen verbringen. Dort dürfen sie bis 13:10 Uhr bleiben. Danach gehen sie zum Schulhof, damit der Ordnungsdienst den Raum für die nächste Unterrichtsstunde vorbereiten kann.

Während der Mittagspause ist es in gewissen Fluren ruhig, damit Lehrer oder Schüler in Klassenräumen arbeiten können.

Die Schüler der 2. und 3. Stufe essen im Schulrestaurant oder in den Klassenräumen, die ihnen zu Beginn des Schuljahres zugewiesen wurden. Jeder verhält sich dort korrekt, achtet auf das Mobiliar und entsorgt seinen Abfall nach Vorschrift. Schüler übernehmen auch hier ab 13:10 Uhr einen Ordnungsdienst. Für Schüler des 3. und 4. Jahres wird der Dienstplan in den jeweiligen Fluren ausgehängt.

Gerichte, die du in der Stadt gekauft hast, isst du nicht auf dem Schulgelände.

7.2 Stadtausgang

a      Externe Schüler dürfen nach der unter Absatz „e“ angegebenen Regelung in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:25 Uhr das Schulgelände verlassen. Schüler des 1. bis 4. Jahres bekommen eine Ausgangskarte mit Foto , mit der sie sich bei den Erziehern ausweisen müssen.

b     Interne Schülerinnen essen im Schulrestaurant. Mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern dürfen sie bereits um 12.30 Uhr das Schulgelände verlassen, wobei auch für sie die unter Absatz „e“ angegebene  Regelung gilt.

d     Alle Schüler, die zur Stadt gehen, zeigen dem Erzieher beim Verlassen des Schulhofes ihre Karte mit Foto.

e     Je nach Jahrgang können die Eltern folgende Stadtgänge erlauben:

  1. Jahr: 1. + 2. Freitag + 3. Dienstag im Monat
  2. Jahr: jeden Dienstag
  3. Jahr: jeden Dienstag + Donnerstag
  4. – 7. Jahr: jeden Tag

Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder während diesen Ausgängen.

Schulleitung und Erzieher

  • erwarten, dass du die Möglichkeit des Stadtausgangs vernünftig nutzt und dich auch fremden Personen gegenüber in den Straßen und Warenhäusern korrekt verhältst.
  • verbieten allen Schülern unter 16 Jahren das Betreten von Wirtshäusern und den dazugehörenden Terrassen.
  • achten auf pünktliche Rückkehr um 13.25 Uhr.

Falls du gegen die Regelung verstößt, wird dir der Stadtausgang während einer gewissen Zeit, die das Erzieherteam festlegt, untersagt. Die Mittagspause verbringst du dann im Studiersaal.

  • Nur den Schülern der MG und dem Personal der Schule ist der Zugang zum Schulgelände und -gebäude uneingeschränkt erlaubt. Eltern wenden sich bitte an die Schulleitung, an das Verwaltungspersonal in der Villa oder an die Erzieher. Anderen Personen ist der Aufenthalt in der Schule nur auf Anfrage gestattet.
  • Wenn du die Mittagszeit in der Schule verbringst, darfst du im Studiersaal, in einer zugewiesenen Klasse oder auf dem Schulhof bleiben. Gemäß den Bestimmungen der Mediothek ist diese an bestimmten Tagen während der Mittagszeit geöffnet. Im Studiersaal kannst du Gesellschaftsspiele ausleihen.
  • Das Personal des Krankenhauses weist darauf hin, dass jeder die offiziellen Besuchszeiten im Krankenhaus (von 14:00 – 17:00 Uhr) einhalten muss. Als Schule möchten wir diese Regelung respektieren.

8. Verlassen der Schule

Während der Unterrichtszeit, d.h. in der Zeit von 08:20 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, bleibst du in der Schule, selbst dann, wenn du in St. Vith wohnst.

  • Falls eine besondere Anfrage der Eltern vorliegt oder du für den Unterricht Informationen in der Stadt einholen musst, wendest du dich an die Direktion. Sie wird entscheiden, ob du das Schulgebäude verlassen darfst oder nicht.
  • Wir bitten dich und deine Eltern, Termine beim Arzt möglichst außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.
  • Unterrichte in der Fahrschule oder Musikschule legst du außerhalb der Unterrichtszeit oder in Freistunden. Besondere Abwesenheiten während Freistunden musst du der Schulleitung oder den Erziehern vorher mit einem Schreiben deiner Eltern mitteilen.
  • Bei deiner Rückkehr meldest du dich wieder bei den Erziehern in Büro 10 anwesend.

9. Abwesenheiten

Du bist verpflichtet, allen Unterrichten und schulischen Aktivitäten beizuwohnen. Jedes Fernbleiben oder Zuspätkommen musst du der Schule mitteilen und schriftlich von deinen Eltern begründen lassen. Die Gründe können verschieden sein: Krankheit, ärztliche Untersuchungen, besondere Ereignisse in der Familie, verpasster Schulbus, …

Fahrunterrichte, Fahrprüfungen und das Nachschreiben von Tests organisierst du nicht während Unterrichtsstunden, auch nicht während der Sportstunde.

Beachte folgende Richtlinien:

  • Falls du verspätet in der Schule eintriffst, gehst du erst zum Erzieher in Büro 10. Dort gibst du die schriftliche Erklärung deines Erziehungsberechtigten ab.
  • Wenn du wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund abwesend bleibst, sollen deine Eltern die Schule noch am gleichen Tag benachrichtigen. Beim nächsten Schulbesuch bringst du die schriftliche Erklärung mit. Vordrucke dieser Abwesenheitskarten finden deine Eltern im Tagebuch.
  • Ein Fernbleiben von mehr als 2 Tagen muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
  • Abwesenheiten an Tagen, an denen Bilanzen in den technischen Befähigungsabteilungen geschrieben werden, werden wie Prüfungen gehandhabt und müssen durch ein ärztliches Attest begründet sein.
  • Abwesenheiten während des Praktikums müssen ab dem ersten Krankheitstag durch ein ärztliches Attest begründet sein.
  • Nach einer Abwesenheit musst du dich mit deinen Lehrern in Verbindung setzen, um deine Unterrichtsunterlagen in Ordnung zu bringen und die Termine von Arbeiten, Tests oder Vorträgen neu festzulegen. Wenn du Schüler des 4. – 7. Jahres bist, musst du verpasste Tests am darauf folgenden Dienstag um 16:00 Uhr nachschreiben.
  • Deine Eltern dürfen höchstens 20 halbe Tage (bzw. 10 ganze Tage) schriftlich entschuldigen (ärztlich belegte Abwesenheiten zählen nicht mit). Überschreitest du dieses Maximum, müssen die Schulleiter das Ministerium der DG informieren.
  • Wir erwarten, dass Reisen nur während Schulferien festgelegt wird.
  • Klassenfahrten oder andere außerschulische Aktivitäten finden an offiziellen Schultagen statt und sind ein wichtiger Teil des „Lehrens und Lernens“. Wir wünschen daher, dass alle Schüler daran teilnehmen. Bei Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bemühen wir uns um die Erstattung von vorausgezahlten Eintrittsgeldern oder Kosten.

10. Prüfungsordnung

Im Dezember und im Juni sind mehrere Tage für schriftliche und mündliche Prüfungen vorgesehen. Die Daten werden dir zeitig mitgeteilt.

An Prüfungstagen gilt folgende Regelung:

  • Damit du dich gut vorbereiten kannst, ist der Nachmittag vor jedem Prüfungstag unterrichtsfrei (außer vor einer ersten Prüfung am Montag).
  • Schriftliche Prüfungen beginnen um 8:20 Den Prüfungsraum darfst du nicht vor 10:40 Uhr verlassen.
  • Bei mündlichen Prüfungen musst du unbedingt die vereinbarte Zeit einhalten.
  • Vor jeder Prüfungsperiode fragen wir schriftlich bei deinen Eltern nach, wie du nach Hause kommst und wo du die Zeit zwischen Prüfungsende und Abhol- bzw. Abfahrtszeit verbringst.
  • Jede Abwesenheit an einem oder mehreren Prüfungstagen muss durch ein ärztliches Attest begründet sein. Der Klassenrat entscheidet dann, ob und wann Prüfungen nachgeschrieben werden.

– Im Falle des Gebrauchs unerlaubter Hilfsmittel bei allen schriftlichen und mündlichen Arbeiten und bewerteten Aufgaben (Test, Klassenarbeit, Prüfung, Vortrag, Endarbeit, Praktikumsbericht, Buchrezension, usw.), wird diese Arbeit oder Aufgabe mit 0 bewertet.

  • Der Schüler ist verpflichtet, sein Zeugnis persönlich am Tag der Zeugnisverteilung abzuholen. Dieser Tag ist noch ein Schultag, den die Lehrer zum Gespräch über deine Leistungen und zu einer gemeinschaftsfördernden Aktivität nutzen.

11. Benutzung von Smartphones, Smartwatch...

Die Hausordnung zur Handynutzung wird zur Zeit noch  überarbeitet.  Eine kurze ¨Übersicht zu unserem “Handy Knigge” befindet sich unter dem folgenden Link:

https://www.maria-goretti.be/wp-content/uploads/2023/09/Handynutzung_A4-Zusammenfassung.pdf

12. Umgang mit Medien

Die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt in ihrem Artikel 8 den Respekt des Privatlebens vor, u.a. auch das Recht auf das eigene Bild. So lautet auch das belgische Gesetz vom 30. Juni 1994, wonach niemand das Recht hat, Bilder eines anderen ohne dessen Genehmigung öffentlich zu verbreiten.

Um dem Missbrauch im Umgang mit den Medien entgegenzuwirken, gelten folgende Regeln:

  • Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen Bilder oder Aufnahmen von Mitschülern, Lehrern oder sonstigen Personalmitgliedern unserer Schulgemeinschaft ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen und sie in ihrer Würde zu verletzen.
  • Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen den Ruf der Schulgemeinschaft oder eines Personalmitglieds zu schädigen.
  • Bei Zuwiderhandlungen entscheidet die Direktion über eine Disziplinarmaßnahme, die bis zu einem Schulverweis führen kann. Betroffene Personen können als Folge straf- und zivilrechtliche Verfahren in die Wege leiten und eine Klage bei der Polizei einreichen.

13. Kleidung

In der Schule legen wir Wert auf eine einfache, saubere und korrekte Kleidung.

Aufschriften mit extremistischem Gedankengut oder provozierenden Aussagen dulden wir nicht.

Markenkleidung und Markenartikel dürfen nicht die Ausgrenzung von Mitschülern, die dies nicht besitzen, zur Folge haben.

  • Du trägst eine angemessene und korrekte Schulkleidung, keine Oberteile mit dünnen Trägern oder zu tiefem Halsausschnitt, keine bauchfreie oder unangemessen kurze Kleidung, keine Flip-Flops, keine Militärkleidung. Unterwäsche darf nicht sichtbar sein. Röcke, die nur bis zur Mitte der Oberschenkel reichen oder Shorts, musst du mit einer blickdichten Strumpfhose tragen.

Das Tragen von Kopfbedeckungen ist, außer aus gesundheitlichen Gründen, unabhängig von religiösen oder philosophischen Überzeugungen, innerhalb der Schulgebäude verboten. Bei außerschulischen Aktivitäten gelten diesbezüglich die Regeln der besuchten Orte (z.B. die Hausordnung des Museums). Unabhängig von deiner religiösen oder philosophischen Überzeugungen nimmst du an allen vorgesehenen Unterrichten, Aktivitäten und Praktika teil.

14. Alkohol, Rauchen, Drogen, Energydrinks

  • Der Konsum von Alkohol und Energydrinks ist für alle Schüler sowohl innerhalb wie auch außerhalb des Schulgebäudes strengstens verboten.
  • Rauchen ist gesundheitsschädlich und kann leicht zu einer schlechten Gewohnheit werden. Wir wünschen sehr, dass Jugendliche damit nicht in der Schule beginnen und sind daher eine „rauchfreie“ Schule. Schüler dürfen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht rauchen.
  • Drogen sind sehr gesundheitsschädlich und führen zu Abhängigkeiten; sie verführen auch zu verbotenen und strafbaren Handlungen.

Deshalb gilt folgende Regelung:

  • Wer Drogen oder Alkohol in der Schule mit sich trägt, konsumiert oder weitergibt, erhält einen Verweis, über dessen Dauer die Schulleitung entscheidet.
  • Wer Drogen in der Schule mit sich trägt oder verkauft, wird zusätzlich der Polizei gemeldet.
  • Wer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol in der Schule erscheint, muss mit einer angemessenen Strafe rechnen.
  • In allen Fällen werden die Erziehungsberechtigten informiert und in das Folgeverfahren mit einbezogen.

15. Persönliche Gegenstände

In der Schule ist jeder selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.

  • Du sollst deshalb deine persönlichen Gegenstände mit deinem Namen versehen.
  • Bringe keine Wertgegenstände mit zur Schule.
  • Höhere Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände, z.B. ein Musikinstrument, kannst du zu Schulbeginn in Büro 10 hinterlegen.
  • Achte besonders auf deine Brieftasche; trage sie immer bei dir oder hinterlege sie, falls nötig in Büro 10.
  • Während der Sportstunde hinterlegst du Wertsachen, Schmuck, Geldbörsen, Handys … bei deinem Sportlehrer.
  • Verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände sind nicht durch eine Versicherung der Schule gedeckt.
  • Wenn du selbst etwas bei jemandem mit dessen Einwilligung ausgeliehen hast, gibst du es ihm zeitig und unbeschädigt zurück.
  • Wenn du Eigentum anderer entwendest, machst du dich strafbar.
  • Darüber hinaus darfst du keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Schlagringe, Schlagstöcke und andere Waffen zur Schule mitbringen.

16. Vergabe von Medikamenten

Der Schule ist es gesetzlich nicht erlaubt, kranken Schülern Medikamente, z.B. gegen Kopfschmerzen, Übelkeit, … zu verabreichen. Bei kleineren Verletzungen wird lediglich eine Wundversorgung vorgenommen. In Ausnahmefällen, z.B. Diabetes, besteht die Möglichkeit, das Medikament in der Schule zu hinterlegen.

17. Großjährige Schüler

Großjährige Schüler, deren Wohnsitz noch bei den Erziehungsberechtigten ist und deren Schulkosten noch durch die Eltern finanziert werden, dürfen ihre Unterlagen wie Zeugnisse, Abwesenheitsbescheinigungen, … nur von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

18. Versicherung

Das Gebäude, das Mobiliar und alle anderen Gegenstände, die Eigentum der Schule sind, dürfen nicht beschädigt werden; mutwillig oder unfreiwillig verursachte Schäden sind nicht durch Versicherungen der Schule gedeckt.

  • Beschädigst du etwas mutwillig, musst du selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Schule hat für Schüler und Personal Versicherungen abgeschlossen: eine Haftpflichtversicherung und eine

Unfallversicherung.

Die Haftpflichtversicherung der Schule deckt körperliche und materielle Schäden, die ein Versicherter im Rahmen des Schullebens einer dritten Person gegenüber verursacht. Sie deckt nicht die Schäden, die auf dem Schulweg oder beim Stadtausgang verursacht werden; in diesem Falle ist die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig.

  • Du musst Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die du dritten Personen zugefügt hast, sofort im Sekretariat der Schule melden.

Die Unfallversicherung deckt die körperlichen Schäden, die dem Versicherten auf dem Schulgelände, bei schulischen Aktivitäten und auf dem direkten Schulweg (also nicht beim Stadtausgang während der Mittagspause) zustoßen.

  • Falls dir ein Unfall in der Schule, im Unterricht, in der Pause oder auf dem Schulweg zustößt und du verletzt bist, informierst du unmittelbar deinen Lehrer, bzw. einen Erzieher, der dir die Unterlagen besorgt, die für die Unfallversicherung erforderlich sind. Deine Eltern werden ebenfalls sofort informiert und falls erforderlich, begleitet ein Erzieher dich zum Krankenhaus.

19. Busstreik, Eisglätte, extremer Schneefall

In Situationen wie bei Busstreiks, extremem Schneefall, Eisglätte, … findet der Unterricht statt solange keine andere Mitteilung über die Webseite der Schule bekannt gegeben wurde. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass auch bei außergewöhnlichen Situationen und Wetterbedingungen, die Schüler montags, dienstags, donnerstags und freitags bis 17:30 Uhr und mittwochs bis 16:00 Uhr beaufsichtigt werden.