Hausordnung

Richtlinien und Vereinbarungen für ein positives Zusammenleben in unserer Schule

Die Hausordnung legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen wir in unserer Schulgemeinschaft leben und arbeiten werden. Sehr wichtig ist dabei der Respekt vor allen Personen, vor Mitschülern, Lehrern, Schulleitern, Erziehern oder dem Verwaltungs- und Hauspersonal sowie vor dem Lebensraum mit Gebäude, Mobiliar und Schulhof. Die Hausordnung zeigt uns ebenfalls, wie unser Tag an der Schule gestaltet und zeitlich geplant ist.

Wir alle wollen uns positiv für ein gutes Zusammenleben einsetzen und Verantwortung für uns selbst und für das Leben in der Gemeinschaft übernehmen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form (z. B. „der Schüler“ oder „der Lehrer“) verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.

1. Positive Arbeitsatmosphäre

Während der Unterrichtszeiten muss eine Arbeitsatmosphäre herrschen, die es jedem ermöglichet, den größten Lernerwerb aus den Erklärungen der Lehrer zu ziehen.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wir sind zeitig im Klassenraum und halten uns nicht unnötig in den Fluren auf.
  • Wir nutzen die Pausen für Toilettengänge und betreten die Toilettenkabinen nur einzeln. Wir achten darauf, dass auch andere die Toiletten nutzen wollen und die Räume sauber und ordentlich bleiben.
  • Sobald die Lehrperson die Klasse betritt, begeben wir uns an unseren Platz, legen Jacke, Mantel und Kopfbedeckung ab und folgen den Anweisungen der Lehrer.
  • Unsere Unterrichts- und Arbeitsunterlagen führen wir stets mit Sorgfalt. Arbeiten wie Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Vorbereitungen usw. geben wir zum festgelegten Termin ab.
  • Essen und Trinken sind während des Unterrichts untersagt. Das Trinken von Wasser ist am Anfang und am Ende der Unterrichtsstunde erlaubt.
  • Das Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit verboten.
  • Am Ende einer jeden Unterrichtsstunde stellen wir unseren Stuhl an seinen Platz zurück und werfen den Abfall in den Mülleimer.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde wird die Klassenordnung turnusgemäß erledigt.
  • Unser Tagebuch nutzen wir als Arbeitsinstrument. Es soll uns helfen, unsere Arbeit im Laufe der Woche zu planen.
  • Unterlagen können wir in der Mediothek kopieren. Kopien können wir gegen Barzahlung ebenfalls im Sekretariat der Schulverwaltung (Villa) anfragen, dies in der Vormittagspause, mittags ab 13.00 Uhr oder bei Schulschluss zwischen 16.00 und 16.30 Uhr.

Die Fachlehrer der praktischen Unterrichte legen die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen fest, die für ihren Unterricht gelten, und teilen diese den Schülern mit. Vorab festgelegt sind folgende Richtlinien:

  • Kochen/Laborarbeiten/Nähen: Wir binden unser langes Haar zusammen.
  • Hygiene/EDV/Foto/Daktylo/Nähen/Textverarbeitung/Technisches Zeichnen/Handwerkliche Arbeiten/…: Wir pflegen unsere Fingernägel und tragen sie kurzgeschnitten (max. Fingerkuppe).
  • Sport:
  • Wir pflegen unsere Fingernägel und tragen sie kurzgeschnitten (max. Fingerkuppe).
  • Wir binden unser langes Haar zusammen.
  • Wir tragen geschnürte Sportschuhe ohne Absatz, keine Sneakers (Converse, …) oder andere Straßenschuhe.
  • Wir tragen T-Shirt und Sporthose.
  • Wir tragen keinen Schmuck.
  • Wir tragen keinen Piercingschmuck während des Sportunterrichts, da die Verletzungsgefahr zu groß ist.
  • Wir dürfen keinen Kaugummi kauen.

Der Sportunterricht gehört zu den Pflichtfächern. Eine Nichtteilnahme entspricht einer Nachteilsausgleichsmaßnahme und muss persönlich mit dem Sportlehrer besprochen werden.

Bei Nichtteilnahme muss ein ärztliches Attest vorliegen. Ein Entschuldigungsschreiben der Eltern ist für zwei Unterrichtsstunden pro Semester erlaubt. Liegt ein ärztliches Attest vor, schreiben die Schüler des 3. – 7. Jahres während der Sportstunden eine Arbeit im Studiersaal schreiben oder übernehmen kleinere Arbeiten in der Sporthalle.

Der Klassenrat entscheidet über die Folge einer Nichtteilnahme am Unterricht, die auch die Form einer Nachprüfung mit dem Nachweis einer gewissen sportlichen Tätigkeit annehmen kann.

Unabhängig von unserer religiösen oder philosophischen Überzeugung nehmen wir an allen vorgesehenen Unterrichten, Aktivitäten und Praktika teil.

2. Benehmen innerhalb und außerhalb der Klassenräume

An unserer Schule soll sich jeder angenommen und respektiert fühlen. Dies gilt für uns und für alle, denen wir im Schulleben begegnen.

Wir beachten daher immer und überall folgende Richtlinien:

  • Wir sprechen mit jedem höflich und respektvoll.
  • Wir folgen den Anweisungen. Fragen dazu stellen wir höflich und ruhig.
  • Wir sind allen gegenüber hilfsbereit und zuvorkommend, sei es in der Schule, in der Stadt, auf dem Schulweg, im Schulbus oder während außerschulischer Aktivitäten.
  • Wir verletzen oder hänseln niemanden aufgrund seiner schulischen Leistungen, seiner Kleidung, seiner Religion oder sonstiger Gründe. Andere respektieren uns, wenn auch wir sie respektieren.
  • Fehlverhalten, aggressives Verhalten und mutwillige Körperverletzung werden bestraft und sollen zu klärenden Gesprächen und zu persönlichen Überlegungen führen, die unser Verhalten positiv verändern.
  • Wir achten darauf, dass im Treppenhaus und in Fluren ein reibungsloser Durchgang ohne Stoßen und Drängen möglich ist. Hierfür gehen wir immer entlang der rechten Seite der Flure und Treppen.
  • Wir stellen unsere Schultasche so ab, dass sie niemandem zum Stolperstein wird.
  • Wenn wir beim Stundenwechsel in einen neuen Raum müssen, betreten wir diesen erst dann, wenn Lehrer und Schüler der vorhergehenden Stunde ihn verlassen haben.

Es ist wichtig, dass wir auf Ordnung und Sauberkeit achten, sei es auf den Schulhöfen, in den Toiletten, den Fluren, dem Treppenhaus oder in den Klassenräumen.

  • Wir respektieren die Arbeit des Hauspersonals.
  • Der Umwelt zuliebe entsorgen wir Getränkedosen, Plastikflaschen, Tetrapacks, Papiertüten und Restmüll in den entsprechenden Müllbehältern auf dem Schulhof oder in den Schulgebäuden.
  • Müll können wir vermeiden, wenn wir unser Picknick und unsere Getränke in wiederverwendbaren Dosen und Flaschen mitbringen.
  • Wir dürfen weder flüssigen Tipp-Ex noch wasserfeste Filzstifte dabeihaben. Das Beschriften der Pulte, Stühle, Wände oder Heizkörper ist verboten und wird mit der Zahlung des angerichteten Schadens geahndet.
  • Wer Kaugummi ans Mobiliar klebt, muss am Mittwochnachmittag Sozialarbeit in der Schule leisten.

3. Kleidung

Regeln und Grenzen sind notwendig, um ein positives Zusammenleben in der Schule zu fördern. Die Kleiderordnung in der Schule zu respektieren, ist ein Lernprozess für das soziale und berufliche Leben. Es soll dem Schüler kein bestimmter soziokulturell geprägter Kleidungsstil aufgezwungen werden, sondern vermittelt werden, dass in der Schule bestimmte soziale Normen einzuhalten sind.

Folgende Regeln wollen wir deswegen beachten:

  • In der Schule tragen wir saubere Kleidung und achten auf die hygienischen Grundregeln.
  • Wir kleiden uns nicht gleich wie zu Hause, im (Strand-)Urlaub, auf einer Party oder beim Sport.
  • Unsere Kleidung sollte zum schulischen Alltag passen. Sie soll alltagstauglich sein, ohne an Freizeit, Strand oder Partys zu erinnern. Dabei achten wir darauf, dass Bauch und Rücken größtenteils bedeckt sind und der Oberkörper insgesamt dezent gekleidet ist.
  • Wir achten darauf, uns so zu kleiden, dass wir uns selbst wohlfühlen und gleichzeitig zeigen, dass wir in einer Lernumgebung sind.
  • Vor und nach dem Sportunterricht ziehen wir uns aus hygienischen Gründen um (siehe Abschnitt Sport-Hygienische Grundregeln).
  • Wir kommen nicht in Schutz- und Kampfkleidung aller Art zur Schule.
  • Wir tragen keine Kleidung, die extremistisches Gedankengut oder provozierenden Aussagen verbreitet bzw. Gruppen und Vereinigungen zugeordnet werden kann, die solches Gedankengut vertreten.
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist, außer aus gesundheitlichen Gründen, unabhängig von religiösen oder philosophischen Überzeugungen, innerhalb der Schulgebäude verboten. Bei außerschulischen Aktivitäten gelten diesbezüglich die Regeln der besuchten Orte (z.B. die Hausordnung des Museums).
  • Wir grenzen niemanden wegen seiner Kleidung aus.

Diese Regeln sollen nicht als diskriminierend, verurteilend, demütigend oder einschüchternd verstanden werden.

Wir möchten uns einer kulturellen, sozialen und geschlechtsspezifischen Vielfalt öffnen, die unsere Gesellschaft heute ausmacht.

Um sich für einen respektvollen Umgang miteinander einzusetzen, wird bei Nichteinhalten der Kleiderordnung in einem persönlichen Gespräch auf den Regelbruch aufmerksam gemacht.

Wir als Schulgemeinschaft sind alle für die Umsetzung der Kleiderordnung verantwortlich.

4. Benutzung von Handy, Smartwatch,...

Während der Unterrichte und in den Pausen dürfen Handys und Smartwatches nicht auf dem Schulgelände verwendet werden.

Folgende Regeln wollen wir deswegen beachten:

  • Auf dem Schulgelände (von 8.20 Uhr bis 16.00 Uhr) tragen wir das Handy oder die Smartwatch in einer verschlossenen Tasche.
  • Wir schalten das Handy bzw. die Smartwatch vor dem Betreten des Schulgeländes aus und verstauen sie in der Schultasche.
  • Wir recherchieren und gestalten den Unterricht mit Hilfe unseres Laptops, ebenfalls das Musikhören während der Arbeit in praktischen Fächern.
  • Jeder, der sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände befindet, besitzt immer die Möglichkeit, von Büro 10 oder vom Sekretariat (Villa) aus, Eltern oder Erziehungsberechtigte zu kontaktieren.
  • Ebenso können Eltern oder Erziehungsberechtigte Schüler, Lehrer, Erzieher und Schulleitung auf diesem Wege erreichen.

Diese Regeln sollen nicht als einschüchternd verstanden werden, sondern für eine bessere Lernatmosphäre und ein offenes Miteinander sorgen.

Um sich für einen respektvollen Umgang miteinander einzusetzen, wird bei wiederholtem Nichteinhalten dieser Regelung das Handy bzw. die Smartwatch eingesammelt und in einem persönlichen Gespräch auf den Regelbruch aufmerksam gemacht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden ebenfalls kontaktiert. Nur ihnen wird das Handy oder die Smartwatch ausgehändigt.

Wir als Schulgemeinschaft sind alle für die Umsetzung der Regeln zur Handynutzung verantwortlich.

5. Umgang mit Medien

Die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt in ihrem Artikel 8 den Respekt des Privatlebens vor, u.a. auch das Recht auf das eigene Bild. So lautet auch das belgische Gesetz vom 30. Juni 1994, wonach niemand das Recht hat, Bilder eines anderen ohne dessen Genehmigung öffentlich zu verbreiten.

Um dem Missbrauch im Umgang mit den Medien entgegenzuwirken, gelten folgende Regeln:

  • Das Fotografieren oder Filmen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten. Lediglich im Rahmen der Unterrichte ist es nach Absprache erlaubt.
  • Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen Bilder oder Aufnahmen von Mitschülern, Lehrern oder sonstigen Personalmitgliedern unserer Schulgemeinschaft ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen und sie in ihrer Würde zu verletzen.
  • Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen den Ruf der Schulgemeinschaft oder eines Personalmitglieds zu schädigen.

Bei Zuwiderhandlungen entscheidet die Direktion über eine Disziplinarmaßnahme, die bis zu einem Schulverweis führen kann. Betroffene Personen können als Folge straf- und zivilrechtliche Verfahren in die Wege leiten und eine Klage bei der Polizei einreichen.

6. Alkohol, Rauchen, Drogen und Energydrinks

Der Konsum von Alkohol und Energydrinks ist für alle Schüler sowohl innerhalb wie auch außerhalb des Schulgebäudes verboten.

Das Rauchen in Schulen ist seit 2006 verboten. Schüler dürfen in unseren Schulgebäuden, aber auch auf dem Schulgelände weder Zigaretten noch E-Zigaretten oder Vapes rauchen.

Drogen sind sehr gesundheitsschädlich und führen zu Abhängigkeiten; sie verführen auch zu verbotenen und strafbaren Handlungen. Deshalb gilt folgende Regelung:

  • Wer Drogen, Snus , Alkohol oder andere illegale Stoffe in der Schule mit sich trägt, konsumiert oder weitergibt, erhält einen Verweis, über dessen Dauer die Schulleitung entscheidet.
  • Wer Drogen, Snus oder sonstige verbotene Stoffe in der Schule mit sich trägt oder verkauft, wird zusätzlich der Polizei gemeldet.
  • Wer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol in der Schule erscheint, muss mit einer angemessenen Strafe rechnen und wird nicht zu Praktika zugelassen.
  • In allen Fällen werden die Erziehungsberechtigten informiert und in das Folgeverfahren mit einbezogen.

7. Persönliche Gegenstände

In der Schule ist jeder selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.

  • Wir versehen deshalb persönlichen Gegenstände mit unserem Namen.
  • Wir bringen keine Wertgegenstände mit zur Schule.
  • Höhere Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände, z.B. ein Musikinstrument, können zu Schulbeginn in Büro 10 hinterlegt werden.
  • Wir achten besonders auf unsere Brieftasche; tragen sie immer bei uns oder hinterlegen sie, falls nötig, in Büro 10.
  • Während der Sportstunde hinterlegen wir Wertsachen, Schmuck, Geldbörsen, … bei unserem Sportlehrer.
  • Verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände sind nicht durch eine Versicherung der Schule gedeckt.
  • Wenn wir selbst etwas bei jemandem mit dessen Einwilligung ausgeliehen haben, geben wir es ihm zeitig und unbeschädigt zurück.
  • Wenn wir Eigentum anderer entwenden, machen wir uns strafbar.
  • Darüber hinaus dürfen wir keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Schlagringe, Schlagstöcke, Sprays jeglicher Art und andere Waffen zur Schule mitbringen.

8. Tagesablauf

Schulbeginn ist morgens um 8.20 Uhr und nachmittags um 13.30 Uhr.

Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, sind wir jeweils vor 8.20 Uhr und vor 13.30 Uhr vor unserem Klassenraum.

Die Mittagspause beginnt um 12.30 Uhr und endet um 13.30 Uhr.

Jeder Stundenwechsel wird durch ein Gongzeichen angegeben.

Die Vormittagspause beginnt um 10.40 Uhr und endet um 10.55 Uhr. Falls nicht anders mitgeteilt, gehen wir während dieser Zeit nach draußen, bleiben aber auf dem Schulgelände.

Unterrichtsfreie Stunden, die im Stundenplan vorgesehen sind, werden im Studiersaal als Lernstunden genutzt. Wir gehen ohne Aufforderung zum Studiersaal (siehe Punkt 4 der Hausordnung – Studiersaal). Schüler der dritten Stufe dürfen diese Zeit in ihrem Arbeitsraum 04/05 verbringen. Schüler des 6. oder 7. Jahres, deren Studium in die 8. Stunde, bzw. mittwochs in die 5. Stunde fällt, dürfen vorzeitig nach Hause gehen.

9. Arbeiten im Studiersaal

Der Studiersaal bietet jedem Schüler die Möglichkeit, in Freistunden seiner Arbeit nachzugehen und seine Aufgaben zu erledigen. Es herrscht eine ruhige und stille Arbeitsatmosphäre, in der jeder lernen oder Schularbeiten schreiben kann.

Wir respektieren die erforderliche Stille und folgende Regeln:

  • Wenn die Schülerzahl es ermöglicht, sitzt an jedem Pult nur ein Schüler
  • Mit Erlaubnis des Erziehers dürfen wir zur Mediothek gehen oder mit einem anderen Schüler arbeiten.
  • Wir dürfen weder essen noch Kaugummi kauen.

10. Mittagspause

Die Mittagspause ist der Moment, in dem der Schüler ein warmes Mittagessen im Schulrestaurant zu sich nehmen oder sein Picknick essen darf. In dieser längeren Pause ist auch das Trinken sehr wichtig, um die Konzentration zu behalten.

Während dieser Pause haben die Schüler ebenfalls die Gelegenheit, entweder nach Hause essen zu gehen oder an bestimmten Tagen Stadtausgang zu haben.

Essen und Trinken in der Schule

Im Schulrestaurant bieten wir Schülern ein warmes Mittagessen an. Anmeldung vor Donnerstag 16.00 Uhr per Anmeldezettel in Büro 10 für die folgende Woche.

Die Schüler, die ein selbstgebrachtes Picknick zu sich nehmen wollen, sind auf den Schulhöfen oder gehen zu den ihn zugewiesenen Klassen:

  • Die Schüler der 1. Stufe begeben sich zum Studiersaal, wo sie ihre Brote oder auch eine Suppe essen, sich unterhalten und die Mittagszeit mit Tischspielen verbringen dürfen. Ein abwechselnder Ordnungsdienst bereitet den Raum für die nächste Unterrichtsstunde vor.
  • Die Schüler der 2. und 3. Stufe essen in den Klassenräumen, die ihnen zu Beginn des Schuljahres zugewiesen wurden. Jeder achtet dort auf das Mobiliar und entsorgt seinen Abfall nach Vorschrift. Schüler übernehmen auch hier ab 13.10 Uhr einen Ordnungsdienst. Den Schülern des 3. und 4. Jahres wird der Dienstplan frühzeitig mitgeteilt.
  • Während der Mittagspause ist es in gewissen Fluren ruhig, damit Lehrer oder Schüler in Klassenräumen arbeiten können.

Stadtausgang

Wenn Schüler die Mittagszeit in der Schule verbringen, dürfen sie im Studiersaal, in einer zugewiesenen Klasse oder auf

dem Schulhof bleiben.

Gemäß den Bestimmungen der Mediothek ist diese an bestimmten Tagen während der Mittagszeit geöffnet.

Je nach Jahrgang können die Eltern folgende Stadtausgänge erlauben:

  1. Jahr: 3. Dienstag und 1.+ 2. Freitag im Monat
  2. Jahr: jeden Dienstag
  3. Jahr: jeden Dienstag + Donnerstag
  4. Jahr: jeden Tag
  5. – 7. Jahr: jeden Tag

Schüler dürfen dann in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.25 Uhr das Schulgelände verlassen.

Interne Schüler, die normalerweise im Schulrestaurant essen, dürfen mit schriftlicher Erlaubnis das Schulgelände an den Stadtausgangstagen bereits um 12.30 Uhr verlassen. Morgens melden sie sich vom Mittagessen ab.

Externe Schüler dürfen mit Erlaubnis der Eltern, jeden Tag nach Hause essen gehen.

Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder während diesen Ausgängen.

Schulleitung und Erzieher erwarten dennoch,

  • dass die Schüler die Möglichkeit des Stadtausgangs vernünftig nutzen und sich auch dort fremden Personen gegenüber korrekt verhalten.
  • dass alle Schüler unter 16 Jahren Wirtshäuser und die dazugehörenden Terrassen nicht betreten.
  • eine pünktliche Rückkehr um 13.25 Uhr.

Wer gegen die Regelung verstößt, verbringt vorübergehend die Mittagspausen unter Aufsicht im Studiersaal.

Schüler, die mit dem Auto zur Schule kommen, sind nur auf dem direktesten Weg zur Schule oder nach Hause versichert. Die Schulleitung macht darauf aufmerksam, dass die Schulversicherung sonstige Fahrten während Pausen, zum Sportzentrum, zum Internat,… nicht versichert. Sie empfiehlt daher, niemals Mitschüler ohne das Einverständnis deren Eltern mitzunehmen.

11. An- und Abwesenheiten

Während Freistunden arbeiten wir in der Schule, selbst dann, wenn wir in St. Vith wohnen.

  • Falls eine besondere Anfrage der Eltern vorliegt oder Informationen für den Unterricht in der Stadt eingeholt werden müssen, ist dies mit der Schulleitung oder den Erziehern abzusprechen.
  • Termine beim Arzt sollen bitte möglichst außerhalb der Schulzeit vereinbart werden.
  • Auch Unterrichte in der Fahrschule oder der Musikschule sollen bitte außerhalb der Unterrichtszeit oder in Freistunden organisiert werden.
  • Besondere Abwesenheiten während Freistunden müssen der Schulleitung oder den Erziehern vorher mit einem Schreiben der Eltern mitgeteilt werden.

Bei unserer Rückkehr melden wir uns wieder bei den Erziehern in Büro 10 anwesend. Sollte der Erzieher in Büro 10 abwesend sein, melden wir uns bitte im Studiersaal an.

Wir sind verpflichtet, allen Unterrichten und schulischen Aktivitäten beizuwohnen. Jedes Fernbleiben oder Zuspätkommen müssen wir der Schule mitteilen und schriftlich von unseren Eltern begründen lassen. Die Gründe können verschieden sein: Krankheit, ärztliche Untersuchungen, besondere Ereignisse in der Familie, verpasster Schulbus, usw.

Fahrunterrichte, Fahrprüfungen und das Nachschreiben von Tests organisieren wir nicht während Unterrichtsstunden, auch nicht während der Sportstunde.

Wir beachten folgende Richtlinien im Falle einer Abwesenheit:

  • Falls wir verspätet in der Schule eintreffen, gehen wir erst zum Erzieher in Büro 10. Dort geben wir die schriftliche Erklärung unserer Eltern oder Erziehungsberechtigten ab.
  • Wenn wir wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund abwesend bleiben, sollen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Schule noch am selben Tag benachrichtigen. Beim nächsten Schulbesuch bringen wir die schriftliche Erklärung mit. Vordrucke dieser Abwesenheitskarten sind im Tagebuch zu finden.
  • Ein Fernbleiben von mehr als 2 Tagen muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
  • Abwesenheiten an Einzeltagen, an denen Prüfungen oder Bilanzen geschrieben werden, an denen Facharbeiten verteidigt werden oder besondere Sportleistungen getestet werden, müssen ebenfalls durch ein ärztliches Attest begründet sein.
  • Abwesenheiten während des Praktikums müssen ab dem ersten Krankheitstag durch ein ärztliches Attest begründet sein.
  • Nach einer Abwesenheit setzen wir uns mit unseren Lehrern in Verbindung, um unsere Unterrichtsunterlagen in Ordnung zu bringen und die Termine von Arbeiten, Tests oder Vorträgen neu festzulegen. Wenn wir Schüler des 4. – 7. Jahres sind, müssen wir verpasste Tests dienstags oder donnerstags um 16.00 Uhr nachschreiben. Wir sprechen den Termin mit dem Fachlehrer ab.
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten dürfen höchstens 20 halbe Tage (bzw. 10 ganze Tage) schriftlich entschuldigen (ärztlich belegte Abwesenheiten zählen nicht mit). Wird dieses Maximum überschritten, müssen die Schulleiter die Schulinspektion darüber informieren, dass der Schüler seiner Schulpflicht nicht nachkommt.
  • Private Reisen werden nicht außerhalb der Schulferien oder unterrichtsfreien Tage geplant und festgelegt.
  • Klassenfahrten oder andere außerschulische Aktivitäten sind ein wichtiger Teil des „Lehrens und Lernens“. Die Schulleitung und die Lehrer wünschen daher, dass alle Schüler teilnehmen. Bei Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen werden die vorausgezahlten Eintrittsgelder oder Transport- und Unterbringungskosten nach Möglichkeit erstattet.

Praktika sind ein wichtiger Teil der Ausbildung in den Befähigungsklassen. Der Klassenrat wird vor einem Praktikum darüber entscheiden, ob die schulische Vorbereitung, die gesundheitliche oder moralische Situation des Schülers einen Einstieg in dieses Praktikum erlaubt. Das Praktikum wird ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Angesichts der Unterrichtspflicht verbringt der Schüler diese Zeit in der Schule, wo ein persönliches Programm für denjenigen vorbereitet wird.

12. Prüfungsordnung

Im Dezember und im Juni sind mehrere Tage für schriftliche und mündliche Prüfungen vorgesehen. An Prüfungstagen gilt folgende Regelung:

  • Zur guten Prüfungsvorbereitung ist der Nachmittag vor jedem Prüfungstag unterrichtsfrei. Die unterrichtsfreie Zeit soll Raum und Zeit für das Lernen und Wiederholen des Unterrichtsstoffes der nächsten Prüfung bieten.
  • Schriftliche Prüfungen beginnen um 8.20 Uhr. Der Prüfungsraum darf nicht vor 10.40 Uhr verlassen werden.
  • Bei mündlichen Prüfungen muss der Schüler unbedingt die vereinbarte Zeit einhalten.
  • Die Prüfungstermine werden im Tagebuch vermerkt und können dort von den Eltern/Erziehungsberechtigten eingesehen werden.
  • Falls nicht anders von den Eltern/Erziehungsberechtigten angefragt, dürfen die Schüler die Schule nach der Prüfung (ab 10.40 Uhr) verlassen.
  • Jede Abwesenheit an einem oder mehreren Prüfungstagen muss durch ein ärztliches Attest begründet sein. Der Klassenrat entscheidet dann, ob und wann Prüfungen nachgeschrieben werden.
  • Im Falle des Gebrauchs unerlaubter Hilfsmittel bei allen schriftlichen und mündlichen Arbeiten und bewerteten Aufgaben (Test, Klassenarbeit, Prüfung, Vortrag, Endarbeit, Praktikumsbericht, Buchrezension, usw.), wird diese Arbeit oder Aufgabe mit 0 bewertet.
  • Der Schüler ist verpflichtet, sein Zeugnis persönlich am Tag der Zeugnisverteilung abzuholen. Dieser Tag ist noch ein Schultag, den die Lehrer zum Gespräch über die Leistungen und für eine gemeinschaftsfördernde Aktivität nutzen.

13. Busstreik, extremer Schneefall, Eisglätte

In Situationen wie bei Busstreiks, extremem Schneefall, Eisglätte, … findet der Unterricht statt, solange keine andere Mitteilung per Teams zugestellt wurde. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass auch bei außergewöhnlichen Situationen und Wetterbedingungen, die Schüler montags, dienstags, donnerstags und freitags bis 17.30 Uhr und mittwochs bis 16.00 Uhr beaufsichtigt werden.

14. Recht auf Nichterreichbarkeit

Die Schüler haben einen Zugang zur Plattform Teams, über die an Werktagen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr mit den Lehrern ausgetauscht werden kann. Nachrichten, die außerhalb dieser Zeit oder am Wochenende verschickt werden, müssen weder die Schüler noch die Lehrer lesen, es sei denn, es wurde eine andere Absprache getroffen. Besonders bei Ferienarbeiten oder Nachprüfungen ist eine klare Absprache zu treffen, wann der Lehrer zu erreichen ist.

Die Eltern/Erziehungsberechtigte nutzen bitte die Elternsprechabende im November, Januar und Juni, um Gespräche mit den Lehrern zu führen oder fragen über das Sekretariat einen Termin bei der Schulleitung an. Die Plattform Teams dient ausschließlich der Kommunikation zwischen Schule und Schüler.

15. Vergabe von Medikamenten

Der Schule ist es gesetzlich nicht erlaubt, kranken Schülern Medikamente, z.B. gegen Kopfschmerzen, Übelkeit, … zu verabreichen. Bei kleineren Verletzungen wird lediglich eine Wundversorgung vorgenommen. In Ausnahmefällen, z.B. Diabetes, besteht die Möglichkeit, das Medikament in der Schule zu hinterlegen.

16. Zugang zum Schulgebäude

Nur den Schülern der MG und dem Personal der Schule ist der Zugang zum Schulgelände und -gebäude erlaubt.

Eltern wenden sich bitte an die Schulleitung, an das Verwaltungspersonal in der Villa oder an die Erzieher.

Anderen Personen ist der Aufenthalt in der Schule nur auf Anfrage gestattet.

17. Kameraüberwachung

Außerhalb der Unterrichtszeit wird das Geschehen in und um unser Schulgelände aufgezeichnet. Vandalismus und Diebstahl sollen damit verhindert werden. Bei Alarmeingängen kann das Geschehen in den Gebäuden per Kamera angeschaut werden und die Notwendigkeit, Polizei und Feuerwehr anzufragen, eingeschätzt werden.

18. Versicherung

Das Gebäude, das Mobiliar und alle anderen Gegenstände, die Eigentum der Schule sind, dürfen nicht beschädigt werden; mutwillig oder unfreiwillig verursachte Schäden sind nicht durch Versicherungen der Schule gedeckt.

Beschädigen wir etwas mutwillig, müssen wir selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Schule hat für Schüler und Personal Versicherungen abgeschlossen: eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung.

Die Haftpflichtversicherung der Schule deckt körperliche und materielle Schäden, die ein Versicherter im Rahmen des Schullebens einer dritten Person gegenüber verursacht. Sie deckt nicht die Schäden, die auf dem Schulweg oder beim Stadtausgang verursacht werden; in diesem Falle ist die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig.

Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die ein Schüler dritten Personen zugefügt hat, müssen sofort im Sekretariat der Schule gemeldet werden.

Die Unfallversicherung deckt die körperlichen Schäden, die dem Versicherten auf dem Schulgelände, bei schulischen Aktivitäten und auf dem direkten Schulweg (also nicht beim Stadtausgang während der Mittagspause) zustoßen.

Falls einem Schüler ein Unfall in der Schule, im Unterricht, in der Pause oder auf dem Schulweg zustößt und er verletzt ist, informiert er unmittelbar seinen Lehrer, bzw. einen Erzieher, der die Unterlagen besorgt, die für die Unfallversicherung erforderlich sind. Deine Eltern werden ebenfalls sofort informiert und falls erforderlich, begleitet ein Erzieher den Schüler zum Krankenhaus.

Großjährige Schüler

Großjährige Schüler, deren Wohnsitz noch bei den Erziehungsberechtigten ist und deren Schulkosten noch durch die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte finanziert werden, dürfen ihre Unterlagen wie Zeugnisse, Abwesenheitsbescheinigungen usw. nur von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.